Blitzer an der Kreuzung Bohlerstraße – B2
Gegen den anfänglichen Widerstand der Kreisverwaltung konnte man erreichen, dass die Gemeinde die Kosten des Blitzers (ca. 120.000 €) nicht zu tragen hatte. Die Einnahmen für den Kreis liegen dagegen jährlich bei ca. 850.000 €. Die Kontrolle der Geschwindigkeit auf die gesamte Länge der Begrenzung erbrachte eine massive Verbesserung der Situation. Viele Bewohner, insbesondere aus Reichenbach, empfinden nun die Einfahrt in die B29 als wesentlich sicherer. Die Anwohner entlang der B29 gaben zudem an, dass der Verkehrslärm spürbar nachlies. Initiator dieser erfolgreichen und nachhaltigen Maßnahme war Peter Kuch.

Nachtrag: Fast eine Million Euro „erblitzt“
Der Landkreis hat Westhausens Gemeinderat die Jahresbilanz 2018 der Radaranlage an der B29 vorgelegt.
Die Landkreisverwaltung hat die Auswertung der Radaranlage an der B 29 für das Jahr 2018 vorgelegt. Demnach habe die auf beide Fahrtrichtungen ausgerichtete Anlage insgesamt 3,28 Millionen Fahrzeuge registriert. Davon waren 0,9 Prozent zu schnell unterwegs – rund 28 000 Kraftfahrzeuge.
23 000 Fahrer fuhren bis zu 20 Stundenkilometer schneller und kamen mit maximal 30 Euro und einer Verwarnung davon. 4700 Fahrer überschritten Tempo 50 um bis zu 40 Kilometer. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld zwischen 70 und 120 Euro wurden hier geahndet.
300 Fahrer waren mit bis zu 70 Stundenkilometer über dem Tempolimit unterwegs. Je nach Messwert wurden dafür zwischen 160 und 440 Euro fällig, plus zwei Punkte und einen Monat bzw. zwei Monate Fahrverbot. Bei zehn Fahrern stellt sich die Frage, ob diese bei einer Geschwindigkeit von mindestens 120 Kilometer und mehr, die Temposchilder überhaupt noch wahrnehmen konnten. Deutlich wurde es zumindest auf den Bußgeldbescheiden. 600 Euro und zwei Punkte im zentralen Verkehrsregister zuzüglich drei Monaten Fahrverbot konnten die Verkehrssünder daraus entnehmen.
Insgesamt wurden Verwarnungen und Bußgelder in Höhe von 984 000 Euro verhängt. Dabei handelt es sich, laut Pressestelle des Landratsamtes, um einen erfreulicherweise rückläufigen Wert. Im Jahr 2017 mussten 1,1 Millionen Euro eingefordert werden.
Quelle: www.schwaebische-post.de




Meines Erachtens handelt es sich hier…wenn ich die Zahlen lese – eindeutig um ein nicht erkennen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit…da die Straßenführung eine Verkehrslage “ Ausserorts “ vorgibt…so sollte man die erlaubte Geschwindigkeit [ sichtbar ] auf die Straße lackieren rechtzeitig wäre dies dann zu erkennen….aber da kommen dann diese Summen leider nicht mehr zustande…Als Ortsunkundiger Rasselt man dann rein…so wie wir auf der Fahrt in den Urlaub…Das erste Schild welches ich gesehen habe gab 70 an….wenn du dann als Fahrer mal kurz woanders hinsiehst kann man eventuell ein 50er Zeichen übersehen…jedenfalls hatte ich keines erkannt…
Hallo Herr Reck, ich geben Ihnen Recht, dass die gerade Straßenführung und weite Einsicht den Eindruck „Ausserorts“ vermittelt. Das ist jedoch falsch, denn ab dem Schild 50 beginnt die Ortsgrenze von Westhausen. Leider weigert sich die Verkehrsbehörde im Landkreis das zu aktzeptieren und ein Ortsschild und somit eine Orstdurchfahrt klar erkennbar zu machen. Der Grund liegt, darin dass eine Ortsdurchfahrt nur besteht, wenn „DIREKTE“ Anbindungen aus Grundstücken bestehen. Dieses „Begründung“ war – so unsere Auffassung – politisch wohlfeil genutzt worden, um den Ausbau der B29neu (Ortsumfahrung Bopfingen etc.) als „ortsdurchfahrtsfreie“ Verbindung zwischen Bayern und der BAB A7 Auffahrt Westhausen in Genehmigungsverfahren des Bundesverkehrswegeplan 2030 eingeben zu können. Die Einnahmen aus dem Blitzer nimmt das Landratsamt offenbar gerne entgegen. Der Blitzer (Kosten ca. 120.000 €) war offenbar nach wenigen Tagen eingenommen. Weiteres zu lesen unter http://www.B29-laermschutz-westhausen.de